Muss ich eine fehlerhafte Homepage bezahlen?

Website-Programmierung ist das tägliche Brot von STACHOWITZ MEDIEN. Bei der Entstehung eine Website muss man vieles beachten und auch verschiedene Phasen durchlaufen. Ich nutze bei der Umsetzung einer Homepage moderne Verfahren wie XHTML, CSS und vieles mehr. Tabellen werden ihrem Zweck entsprechend eingesetzt, aber nicht zum Erstellen von Webprojekten!

Jüngst entschied das Amtsgericht Rotenburg-Wümme (AZ:8C 175/11), dass eine Homepage mit veraltetem oder teilweise fehlerhaftem HTML-Code dennoch vom Kunden hinzunehmen und zu vergüten ist, sofern eine generelle Funktionsfähigkeit der Webseite gewährleistet wird.

Grund für diese Entscheidung war ein anhängiges Verfahrem beim genannten Gericht, wo der Kunde die technische Umsetzung der Webseite bemängelte. Die Homepage war zu 25% fehlerhaft, was zu genanntem Verfahren führte.

Es sei dir versichert, dass du als Kunde bei STACHOWITZ MEDIEN stets eine auf die aktuellen Anforderungen erstellte Webseite erhälst. Der stetige Wandel der Anforderungen ist auch für mich eine wachsende Herausforderung, der ich mich gern stelle.

Beitragsbild: Pixabay/kreatar

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6 Kommentare

  1. Mit sowas müssen sich Gerichte in Deutschland beschäftigen? Krass!

    Grundsätzlich bin ich ja auch ein Verfechter von validem HTML und CSS.

    Aber es geht nicht immer (Inkompatibilitäten der unterschiedlichsten Browser). Dadurch entstehen Fehler. Oder man arbeitet an einem älteren System und fügt nur neue Bausteine hinzu.

    Bei einem neuen Projekt sollte man aber schon darauf achten, das Quelltext valide und -vor allem- kompakt ist!

    Ich sag nur Content-Dichte und Ladezeiten!

    Gruss
    Thomas Wagner
    NICHT-UNISTER 🙂

    • Ich stimme Dir zu, valide Codes sollten selbstverständlich sein. Vielleicht haben wir ja irgendwann einen einheitlichen Standard, wünschenswert wäre es. Doch die Realität sieht leider noch anders aus.

  2. Es ist ja auch zu klären, was ein „Fehler“ ist. Nur weil der W3C-Validator rumjammert, heisst es nicht, dass die Seite nicht zu 100% funktional ist. Diese automatischen Tests bringen teilweise rein gar nichts, weil sie mit den neuerlichen Gegebenheiten (ich sage nur, merkwürdige Markups für versch. Social Networks), die die Seite technisch nur erweitern, sie aber nicht kaputt machen. Dennoch versagt man bei dem Test. Oder auch der Ansatz, 1 CSS für alle Browser – die Conditional Comments setzen lediglich browserspezifische IDs und Klassen auf das Root-Element und lassen sich so referenzieren. Die Hacks im CSS sind defintiiv nicht valide … bringen aber den Browser wieder auf den Weg. Ergo wäre der „Fehler“ ein „Bugfix“.

    Teilweise sind die zu Grunde liegenden CMS auch gar nicht so flexibel, als das man das Markup komplett anfassen könnte. Dennoch sind die daraus entstandenen Seiten technisch 100% funktional.

    Finde es auch sehr traurig, dass sich ein Gericht mit soetwas beschäftigen muss.

    Ich gebe nur noch bedingt etwas auf solche Tests, weil es machmal doch abstrus ist. Genauso wie Google Pagespeed mir teilweise Tipps gibt, die Lifetime für G+ Snippets doch bitte zu verlängern oder das JS aus eben diesem Snippet doch zu gzippen … äh, ja, danke.

    Just my 2ct

    • Hallo Rene,

      vielene Dank für deinen ausführlichen Kommentar. Ich finde es auch sehr sonderbar, dass sich Gerichte mit soetwas rumärgern müssen, die wie Du liest, ist auch diese Nichtigkeit bei Gerichten angekommen.

  3. Zumindest wird den Leuten dort nie die Arbeit ausgehen – es wird immer jemanden geben, der sein Ego noch einmal vor Gericht bestätigt wissen will. 😉

  4. Es geht doch schon damit los das man Youtube Videos, Google+ Buttons, Facebook Likes bei Kunden manchmal einfach machen muss weil die das wünschen.
    Muss Rene vollkommen zustimmen. Und eben wie er sagt nicht jedes CMS ist flexibel, wenns ein eigenes ist, dann ist das natürlich auch eine eigene Sache. Aber womit man alle vor Gericht geht…

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