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Impressumspflicht bei Twitter und auch Google+
Als wenn es nicht schon reichen würde, nein auch Twitter und Google+ gibt ein eine Impressumspflicht.
Impressum bei Twitter einrichten
Bei Twitter geht es ganz einfach. Melde dich bei Twitter an und rufe die Einstellungen deines Benutzerkontos auf.
Wechsle dann zum Reiter Profil und trage bei Webseite, den Link zum Webseiten-Impressum ein. Gleichwohl kannst du den Link auch im Feld Bio hinterlegen. Scrolle bis zum Seitenende, um die Einstellungen zu speichern.
Impressum bei Google+ einrichten
Zunächst unterscheiden wir bei Google+ zwischen persönlichen Profilen und Unternehmensseiten. Sobald beide geschäftlich genutzt werden, müssen diese ebenfalls ein Impressum vorhalten.
Persönliches Profil
Um ein Impressum im persönlichen Profil anzulegen, melde dich bei Google+ an. Du befindest dich automatisch im Info-Bereich.
Scrolle nun ein wenig nach unten. Auf der rechten Seite findest du den Kasten Geschichte und Links. Beide Bereiche lassen sich bearbeiten. Trage nun die Links zum Impressum ein. Wobei im Feld Geschichte auch der Link zu deiner Webseite ausreicht. Speichere die Änderungen.
Unternehmensseiten mit Impressum versehen
Auch die Unternehmensseite muss mit einem Impressum versehen werden. Hier gehst du wie oben beschrieben vor. Allerdings erfolgt die Bearbeitung unter der Rubrik Links. Trage hier den Link zum Webseiten-Impressum ein. Der Link als solches zum Impressum muss klar erkennbar sein. Zum Beispiel: „http://www.deinedomain.de/impressum“. Füge auf deiner Firmenwebseite den Hinweis hinzu, dass dieses Impressum auch für die Social-Media-Kanäle gilt. Zudem ist dieser Hinweis auch von Nöten, wenn der Verantwortliche im Impressum von dem bei Google+ abweicht.
Sehr gut – man kann gar nicht oft genug darauf aufmerksam machen und du trägst mit deinen Beiträgen zum Schutz anderer Unternehmer bei.
Klasse! Weiter so! 🙂
So soll es auch sein, deswegen gibt es diese Beiträge 😀
[…] von mir verfassten Blogbeiträge hier und hier teile ich gern, gebe sie weiter, damit anderen nicht auch eine Abmahnung ins Haus […]
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