Domains nicht sinnlos löschen – sonst wird es teuer

Internetadressen zu registrieren ist keine große Sache. Mit wenigen Mausklicks ist die Adresse gesichert. Soweit so gut. Diesen Blogbeitrag möchte ich nutzen, um meine Erfahrungen zu schildern, was es bedeutet, wenn Domains rechtsmissbräuchlich genutzt werden, um anderen Personen bewusst zu schaden.

Der Sachverhalt

Bis zum Jahr 2012 hatte ich eine Domain registriert, die einen Teilbereich meines Tuns darstellte. Die Domain war im Web gut gerankt. Ab dem Jahr 2012 veränderte sich aber mein Portfolio, sodass diese Domain „überflüssig“ wurde. Also ließ ich diese beim Provider löschen.

Nichtsahnend, dass diese Domain nochmal für richtig Aufsehen sorgen würde. Durch Zufall erfuhr ich, dass die gelöschte Domain doch wieder online erreichbar ist. Die Inhalte auf dieser Seite sind alles andere als rechtskonform. Zudem kam es zu einem Kontakt, der nachhaltig bedrückend war. Ich wurde telefonisch benachrichtigt, dass es auf dieser Domain Inhalte gäbe, die an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu übertreffen seien. Es wurde über eine Person berichtet, die durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kam. Der Anrufer machte mich für den Inhalt des Artikels verantwortlich. Ich wusste nicht, wie mir geschah. Ich wusste weder etwas von diesem Absturz noch von dem Todesopfer. Ich sprach der Person mein Beileid aus, mehr konnte ich nicht tun.

Ich begann im Netz zu recherchieren. Was ich anschließend fand, war wirklich mehr als geschmacklos. Es wurden sämtliche Presseerzeugnisse auf dieser Domain ausgespielt, welche nicht nur den Tod dieser Person betraf, sondern noch viele weitere Artikel. Eine Kennzeichnung der entsprechende Rechte ist ebenso wenig vorhanden, wie das allseits bekannte Impressum.

Ich brauchte erstmal eine gewisse Zeit, um zu realisieren, was hier passiert und wie ich weiter vorgehen werde.

Was also tun?

Nicht panisch werden! Ruhe ist hier die beste Vorgehensweise.

Die To-Do-Liste:

1. Website sichern (Screenshots oder Komplettsicherung, wenn möglich)
2. spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
3. Registrar der Domain ermitteln (Bei der Denic mit entsprechendem Antrag für Domaininhaberauskunft)

TIPP!

Du musst für diesen Antrag nachweislich glaubhaft machen, dass du ein berechtigtes Interesse an dieser Domain hast. Die dafür vorliegenden Gründe können z.B. im Namensrecht oder Wettbewerbsrecht zu finden sein. Deshalb ist eine anwaltliche Beratung dringend empfohlen!

Das weitere Vorgehen wird dann der beauftragte Rechtsanwalt mit dir besprechen. Das Ziel wird sein, die Domain wieder an dich zu übertragen. Das geht nur mit Hilfe eines DISPUTE-Antrages bei der Denic. Dieser Antrag bewirkt, dass der Registrar der Domain diese nicht einfach an Dritte übertragen kann, wenn du ein berechtigtes Interesse angemeldet hast. Der DISPUTE-Antrag gilt für 1 Jahr. Er kann bei Bedarf verlängert werden. Ein entsprechendes Schreiben mit dem Rechtsmissbrauch und die rechtlichen Grundlagen dazu wird dein Anwalt an die Denic richten. Somit weiß die Denic, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Mein weiteres Vorgehen

Nachdem mir die Denic den Namen des Registrars genannt hatte, kontaktierte ich diesen umgehend. Ich forderte diesen auf, die Domain zu löschen oder freizugaben, damit diese an mich übertragen werden kann.

In meinem Fall ist es aber so, dass der Registrar in der Ukraine seinen Sitz hat. Da die Ukraine nicht Teil der EU ist, ist es folglich kaum möglich diesen Herren zu belangen. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Adressdaten, welche er bei der Registrierung angegeben hat, falsch sind. Das ist aber kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken. Der DISPUTE-Antrag tut erstmal das Wichtigste, nämlich die Domain nicht weiter an Dritte zu übertragen.

Da die Denic von dem Rechtsmissbrauch der Domain Kenntnis hat, muss sie die Domain umgehend löschen, so der BGH in einem Urteil vom 27.10.2011 Az: ZR 131/10. Das tut sie aber nicht, stattdessen wird die Löschung verweigert, weil es angeblich keine „Marke“ im eigentlichen Rechtssinn sei und ich solle doch vor Gericht ziehen, um ein Urteil zu erwirken. Dabei wäre die Lösung so einfach!
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Diese lehnte die Kostenübernahme allerdings ab, mit der Begründung, es sei eine rechtliche Grauzone und somit nicht versicherbar. Ich würde also das finanzielle Risiko allein tragen. Die Kosten für diesen Prozess sind nicht genau bezifferbar. Mehrere Tausend Euro werden es schon werden. Da muss ich mit viel Bedacht entscheiden, ob ich das wirklich will.

Ich habe mich bisweilen gegen einen Prozess entschieden. Die Gründe dafür liegen einfach in der Kostennote. Die bisherigen Kosten für Rechtsvertretungen waren schon sehr umfangreich. Der Dispute-Antrag tut erstmal sein Übriges. Somit kann die Domain nicht weiter übertragen werden. So lange dieser Antrag läuft, kann ich immer noch einen Prozess in Erwägung ziehen. Somit ist die Domain nach wie vor online, steht aber durch mich unter Beobachtung.

Mein Fazit

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche Schuhe. In Deutschland ist alles irgendwie geregelt, für alles was wir tun, müssen Bescheinigungen und Zertifikate vorgelegt werden. Wenn aber eine deutsche TLD-Domain registriert wird, dann geht das auch mit falschen Daten aus dem nichteuropäischen Ausland, die nicht geprüft werden. Da hört mein Rechtsverständnis auf. Warum ist sowas möglich, wenn damit wissentlich Schaden angerichtet werden kann? Die Erfahrung zeigt, dass es gut überlegt sein will, ob Domains so einfach gelöscht werden sollten. Dann lieber weiter die Kosten dafür bezahlen, statt sich großen Rechtsstreitigkeiten auszusetzen, um sie zu löschen (…)

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