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Kurzanleitung: Facebook-Fanseite nach dem EuGH-Urteil anpassen
Das Urteil des EuGH zur Mithaftung der Fanseitenbetreiber bei Facebook bei der Datenerhebung hat viel Angst verbreitet und Wirbel ausgelöst. Dabei sollte Ruhe bewahrt werden. Deine Facebook-Fanseite nach dem EuGH-Urteil abzuschalten wäre die falsche Lösung! Besser wäre es, die Fanseite an die neuen Regeln anzupassen. Wie das geht, liest du in diesem Beitrag:
Facebook-Fanseite anpassen
Öffne deine Fanseite und klicke auf der linken Seite auf den Reiter „Info“.
Unterhalb des Impressums sollte sich ein Link namens „Datenrichtlinie“ befinden, klicke diesen an und trage dort den Link zur Datenschutzerklärung auf deiner Website ein.
Zeitgleich solltest du auch in der „Our Story“, die sich auf der rechten Seite befindet, einen Datenschutzhinweis platzieren. Speichern nicht vergessen!
Datenschutzerklärung auf der Website anpassen
Die Datenschutzerklärung auf der eigenen Website muss ebenso an die neuen rechtlichen Bedingungen bezüglich Facebook angepasst werden. Hier empfehle ich den
Datenschutz-Generator von Dr. Thomas Schwenke. Der Generator ist für Kleinunternehmer kostenfrei, ansonsten kostet die Lizenz 99,00 Euro zzgl. MwST.
Den Fokus wieder auf eigene Plattformen legen
Gerade weil das EuGH-Urteil zu den Facebook-Fanseiten so viel Wirbel ausgelöst hat, empfehle ich: Nutze deine eigene Website und fülle sie mit gutem und hochwertigem Inhalt. Die Leser werden es dir danken. Je aktueller deine Website und Blog sind, desto mehr Leser werden auch bei dir hängenbleiben. Deine Plattformen sind unabhängig von Gerichtsentscheidungen, denn du selbst bist für die Inhalte verantwortlich.