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Facebook und der Abmahnwahn
Der Abmahnwahn hat Facebook erreicht. Seit dem 31.03.2012, als der Bericht der ARD lief, ging eine Welle durch das Netz. So schreibt es die Anwaltskanzlei Lampmann in ihrem Blog.
Hier wird auch erklärt, wie zukünftig mit entsprechenden Bild- und Textinhalten, welche von Dritten stammen, umzugehen ist.
Sehr hilfreich ist auch die Checkliste von Allfacebook. Sie ist ein guter Leitfaden für zukünftige Postings bei Facebook.
Checkliste zur Haftung für Nutzerbeiträge
Nutzerbeiträge bereichern die eigene Seite, bergen aber auch Haftungsrisiken. Diese umgehst du am besten, indem du
– zweifelhafte Beiträge nicht kommentierst,
– sondern löschst und
– nicht öffentlich machst, dass du die Beiträge prüfst
Solltest du eine Mitteilung über einen rechtswidrigen Beitrag erhalten,
– verberge den Beitrag sofort,
– erstelle einen Screenshot für Beweiszwecke,
– prüfe, ob die Mitteilung berechtigt war
– blocke den Nutzer.
Wenn du eine Abmahnung erhalten hast,
– verberge den Beitrag sofort,
– erstelle einen Screenshot für Beweiszwecke,
– prüfe, ob die Mitteilung berechtigt war,
– prüfe, ob man dir die Kenntnis des Inhalts nachweisen kann,
– blocke den Nutzer und
– kontaktiere einen Rechtsanwalt.
Das sind selbstverständlich nur Richtwerte. Jeder sollte seine Fanseite im Auge halten, um ggf. das Nötigste zu tun, damit es keine Abmahnungen hagelt.
Wie du selbst geeignetes Bildmaterial für Facebook und Co. findest, erkläre ich in diesem Blogbeitrag. Denn auch gekaufte Stockfotos darfst du nicht einfach so verwenden.