Vorsicht bei Stockfotos auf Facebook & Co.

Um Websites und Blogs lebendiger zu gestalten, wird gerne auf Stockfotos zurückgegriffen. Stockfotos sind Bilder, die in Datenbanken für solche Zwecke bereit gestellt werden. Die vielen Anbieter bieten einen großen Fundus interessanter Motive zum überschaubaren Preis. Oft aber dürfen diese Motive nicht in den sozialen Netzwerken verwendet werden.

Die Nutzung von Stockfotos unterliegt in der Regel strengen Auflagen. Diese betreffen aber nicht nur die korrekte Verwendung und Kennzeichnung auf der Website bzw. im Blog sondern häufig auch das Teilen in den sozialen Netzwerken. Leider findet man zu diesem Problem bei den Anbietern keine klaren Hinweise.

An dieser Stelle möchte ich dich auf diesen konkreten Fallstrick aufmerksam machen. Um das Problem anschaulich zu machen, nehme ich das Beispiel der Bilddatenbank Fotolia und Facebook. So oder in ähnlicher Form gilt das auch für viele andere Anbieter und Netzwerke.

Wo liegt das Problem?

Facebook lässt sich per AGB (die jeder beim Anlegen des Profils akzeptiert) Nutzungsrechte an den eingestellten Bildmaterialien einräumen. Das Material kann Facebook also theoretisch frei verwenden.

Fotolia wiederum erlaubt dem Nutzer mit dem Kauf einer Standard-Lizenz nicht, irgendwelche Unterlizenzen zu erteilen. Sprich ich darf als Kunde niemandem die Erlaubnis erteilen, das bei Fotolia lizenzierte Bild ebenfalls zu verwenden. Über die AGB erteile ich Facebook aber genau diese Erlaubnis. Auf Nachfrage bei Fotolia betont man besonders, dass der Lizenznehmer hier für die Sorgfalts- und Prüfpflicht verantwortlich ist. Das heißt, dass ich als Lizenznehmer dafür verantwortlich bin, dass das Foto nicht außerhalb der Nutzungsrechte verwendet wird.

Update vom 08.05.2023

Fotolia gehört seit 2015 zu Adobe. Alle Fotos werden daher über AdobeStock angeboten. Zu aktuellen Nutzungsrechten bei Facebook habe ich Adobe angefragt. Sobald ich eine Rückmeldung habe, werden die Änderungen hier in den Beitrag eingearbeitet.

Vorsicht Abmahnung!

Wenn ich ein Foto von Fotolia bei Facebook veröffentliche, kann dies zu einer Abmahnung führen. Ebenso kann ein Artikelbild aus einem Blog-Beitrag, das beim Teilen auf Facebook als Vorschaubild gezeigt wird, zu einer Abmahnung führen.

Was kann man tun?

Die einfachste Variante wäre, nur noch eigenes Bildmaterial zu verwenden. Dies ist aber für viele Blogger in der Realität recht schwierig. Ansonsten gibt es z.B. die Möglichkeit ein alternatives Bild oder Symbol (an dem du die Rechte hast) für Facebook via Open Graph zu definieren. Eine dritte Variante wäre, das Bildmaterial via HTML / CSS in den Hintergrund zu legen und ein transparentes Bild darüber zu legen. So ist es im Blog sichtbar – aber nicht für Facebook.

Bitte beachte, dass dies nur grobe Ideen und Anregungen sind. Es muss im Einzelfall geprüft werden, wie man z.B. auch mit Google+, Twitter & Co. zu verfahren hat. Da muss jeder die für sich sinnvollste Regelung finden, um den Nutzungsbedingungen des Anbieters zu entsprechen.

Weitere Informationen und professionelle Hilfe

Bitte beachte, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Ich möchte dich lediglich auf diese Stolperfalle hinweisen und empfehle dir die Lektüre weiterer Quellen zu diesem Thema. Im Zweifelsfall hilft dir ein spezialisierter Rechtsanwalt gerne weiter, um Abmahnungen zu vermeiden oder – falls eine Abmahnung ins Haus geflattert ist – richtig zu reagieren.

» Was du tun solltest, wenn du eine Abmahnung erhalten hast.

11 Kommentare

  1. Auch an dieser Stelle noch mal vielen Dank an Dich Frank, dass Du mich zu der Problematik angestupst hast. Hoffentlich können wir mit dem Hinweis andere Blogger vor Abmahnungen bewahren.

  2. Hallo Sascha,

    ich hoffe es. Denn ich merke gerade, dass dieses Thema einen wunden Punkt bei vielen trifft. Es wäre zu wünschen, dass die Leser und Teiler bei Facebook, Twitter und Co. sich näher damit befassen.

    • Die meisten Stockfotos sind eben nur für die Webseite, aber nicht für Social Media geeignet. Aber es gibt gute Alternativen wie Photo Pin oder auch Pixabay. Es muss eben immer die Quelle der Fotos genannt werden, doch das vergessen viele und somit wird dann auch abgemahnt.

  3. Falls ich das Gespräch mit Fotolia richtig verstanden habe, bezieht sich das Problem auf die Situation, dass man *direkt* ein Foto auf facebook & Co. hochlädt. Aber wohl nicht auf Thumbnails! Sprich, nicht wenn das Bild eines Beitrages des eigenen Blogs mittels Share-Funktion auf facebook angezeigt wird.

    Dies vorausgeschickt, wo sich Fotolia anschließend vage geäußert hat, ist, ob die copyright-Angaben direkt auf dem Blogartikel-Bild darauf gehören oder ob es reicht, wenn sie im eigenen Blog entweder darunter oder im Impressum erwähnt werden. Ich persönlich gehe auf Nummer sicher und bringe (c) direkt auf d. Bild an. Nicht schön aber sicher(er).

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