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Fotolia ändert seine AGB
Ohne es groß anzukündigen, hat der Stock-Foto-Anbieter Fotolia inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Diese Änderung hat jedoch gravierende Auswirkungen auf die Nutzer und deren Kennzeichnung für die Urheberschaft.
Bisher reichte es aus, die Urheberschaft im Impressum einer jeden Website zu hinterlegen. Seit der Änderung der AGBs geht das so nicht mehr. Jetzt muss die Urheberschaft direkt auf dem Bild platziert werden. Das bedeutet, alle, die Bilder von diesem Anbieter nutzen, müssen nacharbeiten, um die Bedingung zu erfüllen. Fehlt diese Urheberschaft, wird es unweigerlich zu Abmahnungen kommen.
Prüfe deine Website
Du solltest deine Website auf Bilder von Fotolia prüfen. Fehlt der Urheberhinwei,s muss dieser nachgearbeitet werden. Aber auch von anderen Bilddatenbanken, solltest du prüfen, inwieweit du den Urheberhinweis auf dem Foto oder im Impressum angebracht hast. Welche Anforderungen die Standard-Lizenz beinhaltet, kannst du direkt bei Fotolia nachlesen.
Mein Tipp!
Nutze, wenn möglich, eigene Fotos. Somit minimierst du die rechtliche Auseinandersetzung mit Urheberrechten.
Beitragsbild: Pixabay/jarmoluk
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