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Impressum – die rechtlichen Pflichtangaben
Eine Webseite gehört heute schon zur Standard-Anlaufstelle im Internet für ein Unternehmen. Doch diesem kann auch schnell Ungemach drohen, wenn bestimmte Angaben auf der Webseite fehlen, nämlich das Impressum.
Grundsätzlich bist du als Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, bestimmte Angaben zur Kontaktaufnahme zu veröffentlichen. Diese befinden sich im Impressum.
Als Grundlage dafür steht der § 5 des Telemediengesetz, darin heißt es:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Welche Angaben gehören in ein Impressum?
Als Gewerbetreibender bist du verpflichtet, diese Angaben zu tätigen, unabhängig davon, ob deine Webseite dem Onlinehandel oder der Selbstdarstellung dienlich ist. Auch für private Webseiten wird ein Impressum empfohlen. Folgendes muss enthalten sein:
- Korrekte Bezeichnung der Firma inkl. Rechtsform
- Nennung des Firmeninhabers / Geschäftsführers
- Anschrift, Telefon und Faxnummer
- Nummer der Registereintragung
- Angabe des Registergerichts
- Umsatzsteuer-Identnummer
- E-Mail-Adresse(n)
- Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten
- Umsatzsteuer Identnummer (sofern vorhanden, wahlweise auch die Steuernummer)
Shopbetreiber sollten besondere Gewichtung auf ihre Widerrufserklärung, den AGB bei Vertragsschluss und der korrekten Preisauszeichnung bzw. Versandkostenangabe legen.
Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, zudem kann dieses eine Abmahnung durch einen Mitbewerber nach sich ziehen.
[…] wie Impressum und deren Inhalte. Welche Inhalte in ein Impressum gehören, können Sie hier nachlesen. Dasselbe gilt auch für Anlaufstellen in sozialen Netzwerken wie Google+ oder […]
[…] wie Impressum und deren Inhalte. Welche Inhalte in ein Impressum gehören, können Sie hier nachlesen. Dasselbe gilt auch für Anlaufstellen in sozialen Netzwerken wie Google+ oder […]