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Piwik und die Datenschutzerklärung auf einer Website
Piwik ist eines der datenschutzfreundlichsten Tracking-Tools, die ich bisweilen kenne. Ich selbst nutze diese Software.
In einem Urteil vom 18.02.2014 entschied das Landgericht Frankfurt, dass diese Software und die damit verbundene Datenschutzerklärung einen Hinweis erhalten müsse, damit der Besucher dieser Erhebung der Daten widersprechen kann. Ist diese Möglichkeit nicht vorhanden, stelle dieses einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, so das Gericht. (LG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2014, AZ: 3-10 O 86/12).
Diese Punkte seien im Telemediengesetz geregelt und es handelt sich um Marktverhaltensregeln. Dieses würde als Grundlage für eine Abmahnung herangezogen. Zudem darf diese Erklärung nicht unter einem Menüpunkt wie beispielsweise „Kontakt“ versteckt sein, das monierte das Gericht ebenso.
Soweit so gut. Als Websitebetreiber sind wir verpflichtet, Auskunft über die Erhebung der Daten zu geben und dem Leser auch das Recht des Widerspruchs einzuräumen. Geht das aus der Datenschutzerklärung nicht eindeutig hervor, würde dieses zu einer Abmahnung führen.
Zudem muss diese Erklärung gut sichtbar auf der Website einsehbar sein, laut §13 TMG muss zu Beginn des Websitenbesuchs über diese Erhebung hingewiesen werden. Zudem muss die Datenschutzerklärung von der Startseite ausgehend aufrufbar sein.
Datenschutzerklärung versteckt sich im „Kontakt-Link“ oder anderswo
Ein oft gemachter Fehler auf Websites ist, dass die Datenschutzerklärung im Kontakt oder im Link versteckt ist. Dieses ist rechtlich aber nicht zulässig, wie das Landgericht Frankfurt im Urteil vom 18.02.2014 nun anmahnte. Es sollte als eigenständiger Link von allen Teilen der Website abrufbar sein.
Weise auf das Statistiktool (z.B. Piwik) hin
Um sicherzugehen, weise den Leser auf das von dir genutzte Tool hin. Somit weiß dieser, mit welcher Software du die Besucherdaten erhebst.
Erleichtere den Widerspruch
Schaffe zudem die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen, entweder per E-Mail oder besser per Post (Einschreiben mit Rückschein).
Liste alle erhobenen Daten genau auf
Es ist anzuraten, die Datenschutzerklärung von einem Fachanwalt verfassen zu lassen, auch wenn dieses mit vorangestellten Kosten verbunden ist. Somit kannst du davon ausgehen, dass hier alle Punkte bedacht werden, die wichtig sind.
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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – gerade das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht bieten hier viele Fallstricke, die dir als Unternehmer schnell auf die Füße fallen können.
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Update vom 09.01.2018
Seit diesem Tag heißt Piwik Matomo – die Funktionsweise der Software ist gleich geblieben, nur der Name hat sich geändert.
[…] Piwik und die Datenschutzerklärung auf einer Website. […]
[…] Sofern Sie Besucherdaten erheben, sollten Sie Ihre Nutzer auch auf diesen Umstand hinweisen. In einem aktuellen Blogbeitrag habe ich auf die Problematik hingewiesen. […]