Datenschutzerklärungen müssen auf Webseiten sichtbar sein

Die Webseite ist heute ein wichtiges Kommunikationsmittel für jedes Unternehmen. Sie ist die Schaltzentrale neben Blog und Profilen in sozialen Netzwerken.
Bei der Gestaltung muss man auch darauf achten, dass die Inhalte geltendem Recht entsprechen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Vorschriften, die hier zu beachten sind. Aktuell geht es um die oft versteckte Datenschutzerklärung, die im Impressum angelegt ist. Somit ist sie nicht gleich sichtbar beim Besuch einer Webseite.

Du solltest deine Datenschutzerklärung jedoch gut sichtbar auf der Webseite anbringen, um den Nutzer schnell darüber zu informieren, welche Daten du auf deiner Webseite erhebst. Oftmals verfügen Webseiten aber gar nicht über solch eine Erklärung.

Brauche ich überhaupt so eine Erklärung?

Ja, sofern deine Website personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, ist eine Datenschutzerklärung notwendig.

Aktuelle Gerichtsentscheidung zur Datenschutzerklärung

Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom 27.6.2013 entschieden, dass die fehlende Datenschutzerklärung abmahnfähig ist. Grund dieser Entscheidung ist die EU-Datenschutzrichtline, die besagt, dass die Pflicht der Datenschutzerklärung den fairen Wettbewerb schützen würde.

Wie wirkt sich das bei dir aus?

Wenn du keine solche Erklärung auf deiner Webseite vorhälst, kannst du abgemahnt werden.

1. Du träsgt die Kosten der Abmahnung zzgl. Anwaltskosten.
2. Du musst dich per Unterlassungserklärung verpflichten, keine Fehler bei der Datenschutzerklärung zu machen oder eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen. Die Höhe ist im Einzelfall zu bewerten.
3. Des Weiteren kannst du bei der Datenschutzbehörde angezeigt werden, die daraus resultieren den Ermittlungen können weitere Verstöße aufdecken.

Was ist jetzt zu tun?

Sofern du  deine Webseite selbst pflegst, prüfe diese auf Pflichtangaben, wie das Impressum und dessen Inhalte. Welche Inhalte in ein Impressum gehören, kannst du hier nachlesen. Dasselbe gilt auch für die Anlaufstellen in sozialen Netzwerken wie Google+ oder Twitter.

Solltest du  keine Datenschutzerklärung haben, dann lasse dich ggf. anwaltlich beraten, da diese Erklärung auf dein Unternehmen und deine Webseite zugeschnitten ist, auch wenn es im Internet Generatoren für solche Erklärungen gibt, die dir die Arbeit abnehmen.

Gut sichtbar in der Navigation

Beim Anlegen dieser Erklärung solltest du den Link in die Hauptnavigation integrieren, wiederhole ihn ggf. in der Servicenavigation in der Fußzeile. So ist die Erklärung von allen Teilen der Webseite gut zu erreichen.

Prüfe weitere Rechtsgrundlagen wie das Urheberrecht

Prüfe in diesem Zusammenhang auch, woher du das genutzte Bildmaterial habst. Mache dieses ggf. ebenfalls kenntlich, indem der Urheber genannt wird, um auch hier keine Abmahnung zu erhalten.

Zu Bildrechten und deren Anforderungen habe ich bereits mehrfach Blogbeiträge verfasst, die du hier und hier und auch hier nachlesen kannst.
Wird deine Webseite durch eine Agentur betreut, dann kontaktiere diese umgehend, damit die angemerkten Daten aktualisiert werden.

Keine Panik

Mit diesem Blogbeitrag will ich keine Angst schüren, vielmehr soll es ein Hinweis sein, was du auf deiner Webseite vorhalten musst, um nicht abgemahnt zu werden. Die Kosten für eine Abmahnung können schnell mehrere Tausend Euro betragen.

Lasse dich anwaltlich beraten!

Wenn du wirklich auf Nummer sicher gehen willst, dann lasse dich anwaltlich zu deinem Webprojekt beraten. Denn jede Webseite hat andere Anforderungen und kann nicht mit einer pauschalen Erklärung gerechtfertigt werden.

6 Kommentare

  1. Hallo Frank,
    danke, sehr nützlicher Beitrag zur aktuellen Entscheidung. Gut finde ich auch, dass Du darauf hinweist, dass man sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten lassen soll. Als Online-Marketing- bzw. Webberater oder auch -Designer darf man nämlich keine juristische Beratung durchführen. Das halte ich genauso. Aber hinweisen, wo und wie man sich als Website-Betreiber entsprechend informieren kann, ist sinnvoll.
    Vielleicht ist dieser Beitrag als Ergänzung auch nützlich: http://netzgewandt.de/tipps-fuer-kmu-und-selbstaendige-abmahncheck-vom-rechtsanwalt-wie-rechtssicher-ist-ihre-website/ . Denn es gibt viele interessante Anwalt-Blogs und deren Online-Services, die einem als KMU zum Thema Rechtssicherheit, z.B. auch mit einem Abmahn-Check eine erste Anlaufstelle zur Info bieten.
    Dir einen schönen Tag 🙂
    Martina

    • Mit meinen Blogbeiträgen will ich versuchen, nicht nur Kunden darauf aufmerksam zu machen, sondern auch Leser die sich hierher verirren 😉

      Da ich kein ausgebildeter Jurist bin, maße ich mir auch keine Rechtsberatung an, es ist lediglich eine Hilfestellung zu aktuellen Thematiken. Gerade KMU´s wissen eben nicht um die Belange solcher Dinge, deswegen blogge ich ebenso über Urheber – und Bildrechte, soziale Netzwerke und deren Fallstricke. Ein unerschöpfliches Thema. Aber es ist wichtig und sensibilisiert zugleich.

  2. Bezüglich der Datenschutzerklärung sollte man sich wirklich einen Anwalt nehmen, um sich rechtlich abzusichern. Danke für den interessanten Artikel.

    • Das stimmt, denn jede Webseite ist anders. Mit pauschalen Erklärungen kommt man hier nicht weit.
      Des Wegen gibt es diese Blogartikel hier, um darauf aufmerksam zu machen. Also das Lesen dieses Blogs lohnt sich daher immer 😉

      Nette Grüße nach Cuxhaven.

      Frank

  3. Für einen Internet-Laien ist das Thema mittlerweile schlicht verwirrend und die Änderungsanforderungen sind zu häufig – ein Anwalt bekommt quasi gleich einen „Dauerauftrag“, wenn ich mein Risiko als Seitenbetreiber minimieren möchte. Ich finde sehr beeindruckend, wie da eine Marktnische für Rechtsberatung eröffnet wird, da ein nicht vollständiges Impressum gleich (ordentlich teuer!) kostenpflichtig abmahnfähig ist. Hier kann sich ein böswilliger Anwalt also sozusagen selbst Geschäft schaffen…

    Wie schrieb mir dazu gestern eine charmante Anwältin: Fragen Sie zwei Anwälte und sie bekommen drei Meinungen. Das zeigt, dass selbst eine anwaltliche Absicherung keine wirkliche Sicherheit darstellt. Es ist dann allerdings wenigstens so, dass die Versicherung des Anwalt in der Haftung ist – nicht mehr ich als Endkunde.

    Ich würde mir hier klarere, transparentere und vor allem auch praxisorientierte Regelungen wünschen. Denn amerikanische Unternehmen wie Facebook, Twitter & Co. sehen für diesen deutschen Regelungswahn gar keinen Raum vor – also pressen, quetschen und knoten wir alle die notwendigen Links an dafür ungeeignete Stellen. Und unsere potentiellen Kunden wundern sich, warum wir unsere social media-Profile derart unglücklich verunstalten. Denn sie wissen zumeist nicht, warum wir das tun (müssen).

    • Liebe Bettina,

      für uns als Nutzer dieser Kanäle ist es wie mit der eierlegenden Wollmilchsau. Immer wieder was neues. Es nimmt zudem einen nicht unerheblichen Zeitaufwand in Anspruch, um alle Kanäle wirklich anzupassen. Sicherlich wird es immer wieder Schlupflöcher geben, die Rechtsanwälte ausnutzen, um abzunahmen.

      Doch mir geht es persönlich in meinen Blogbeiträgen darum, für dieses Thema zu sensibilisieren. Denn viele Unternehmer wissen überhaupt nicht, welche Fallstricke z.B. auf einer Webseite lauern. Da rede ich noch gar nicht von Facebook, Twitter und Google-Plus.

      Es wird wohl ein Wunsch bleiben, dass das Deutsche Recht sich an diese Kanäle anpasst. Jedes Gericht entscheidet anders und so beißt sich die Katze in den bekanntlichen Schwanz.
      So lange sich hier nichts grundlegendes ändert, werden auch bei mir die Blogbeiträge nicht ausgehen 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert